Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verbindlichkeit eines Auftrages

Ein Auftrag wird verbindlich, wenn

  • beiden Seiten ein Unterschriebener Vertrag vorliegt
  • die zu verteilenden Werbemittel der Firma BeBra-Werbung zugestellt wurden, entweder durch persönliche Übergabe oder durch die Überbringung dritter (z.B. Post- oder Kurierdienste)
  • ein Auftrag mündlich oder schriftlich bestätigt wurde, z.B. per E-Mail, per Post oder telefonisch

2. Ablehnung von Aufträgen

Bebra Werbung behält sich das Recht vor, Aufträge aus inhaltlichen, technischen oder terminlichen Gründen abzulehnen. Dies gilt auch für bereits zugesagte Verteilungen, falls es erst nach Anlieferung möglich ist, die zu Verteilenden Werbemittel zuprüfen und es aus inhaltlichen Gründen bedenken gibt, wenn es sich z.B. um sexistische oder rassistische Inhalte handeln sollte oder wenn BeBra-Werbung urheberechtliche Verletzungen vermutet oder aus anderen Gründen.

3. Anlieferung

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr, die für die Ausführung erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der jeweils Aktuelle Firmensitz von BeBra-Werbung. Für die rechtzeitige Anlieferung der zu verteilenden Werbemittel ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

Die Anlieferung, der von BeBra-Werbung zu verteilenden Werbemittel, ist nur mit vorheriger telefonischer Avisierung möglich, da die Warenannahme zu keinen festen Zeiten besetzt ist. Sollte eine Display-Tour in einer vorher festgelegten Kalenderwoche gebucht worden sein, muss die Anlieferung in der gebuchten Kalenderwoche bis spätestens Mittwoch 11.00 im Lager von BeBra-Werbung erfolgen.

Bei verspäteter Anlieferung kann eine komplette Belieferung der gebuchten Stellen nicht garantiert werden. Auch hat der Auftraggeber dann keinen Anspruch auf eine anteilige Kostenerstattung für die Nichtbelieferten Stellen. Auch bei einer Nichtanlieferung aufgrund von fehlender oder falscher Avisierung trägt der Auftraggeber die Kosten der geplanten Verteilung und hat keinen Anspruch auf Entschädigung, falls termingebundene Werbemittel nicht zeitnah verteilt werden konnten.

4. Distribution

Allgemein

Wir bemühen uns unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Auf unseren Kerntouren findet die Bestückung unserer Displays wöchentlich statt. Die Verteilungshäufigkeit und die menge der Werbemittel pro Stelle und Verteiltermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem entnahmeverhalten des Publikum der jeweiligen Stelle angepasst.

Zeitraum der Verteilung

Grundsätzlich findet die Verteilung der Werbemittel über unsere festen Display-Touren in einem festen Zeitfenster zwischen Mittwoch Nachmittag und Freitag Abend statt. Aufgrund logistischer Umstände oder komplizierten Öffnungszeiten der gebuchten Verteilstellen, kann eine Verteilung auch außerhalb des Zeitfensters erfolgen. Die Verteilung der Werbemittel in den gebuchten Stellen ist aber spätestens am Samstag Abend der gebuchten Kalenderwoche abgeschlossen.

Dokumentation

Der Auftraggeber erhält auf Wunsch ein Stellenverzeichnis der mit seinem Werbemittel belieferten Stellen. Auch Wunsch ist auch eine, allerdings Kostenpflichtige, Dokumentation durch Stempellisten ( auch IVW ) möglich. Auch eine anteilige (in der Regel 10%) Fotodokumentation mit einer Digitalkamera ist möglich. Sollte der Auftraggeber einer dieser Zusatzleistungen wünschen, so muss das mit der Auftragserteilung mit gebucht werden.

5. Remissionen / Restmengen

Werbemittel, die nach Ende des gebuchten Verteilzeitraumes in unseren Displays übrig geblieben sind, werden von BeBra-Werbung fachgerecht und umweltverträglich und für den Auftraggeber unentgeltlich entsorgt. Sollte der Auftraggeber wünschen die Restmengen zurückzuerhalten, so muss er dieses vor Auftragserteilung dem Auftragnehmer mitteilen. Dieses bedeutet für den Auftragnehmer allerdings ein höherer Arbeitsaufwand und ist nur gegen einen Aufpreis möglich. Auch übernimmt BeBra-Werbung keine Verantwortung für die hygienischen und optischen Zustände der bereits in unseren Displays ausgelegten und der Allgemeinheit zugänglichen Werbemittel.

6. Nutzungsrecht

Soweit dies nicht bei der Auftragsannahme ausdrücklich ausgeschlossen wird, gewährt der Auftraggeber der Firma BeBra-Werbung das Recht, die verteilten Werbemittel zum Zweck der Eigenwerbung in der eigenen Präsentation (z.B. Broschüren, Internet etc.) zu benutzen. Der Auftraggeber versichert, dass er zu einer Übertragung dieses Nutzungsrecht gem. Urheberrechts-Gesetz berechtigt ist.

7. Stornierung von Aufträgen

Verteilungsaufträge können bis zu 10 Tagen vor dem geplanten Startzeitpunkt gegen ein Gebühr storniert werden. Die eventuell anfallenden Kosten bereits gelieferter Werbemittel, z.B. Rückführung, Entsorgung oder Einlagerungträgt der Auftraggeber. Sollte die Stornierung kurzfristig erfolgen, muss allerdings eine höhere Stornierungsgebühr Von mindesten 30 % berechnet werden. Sollte eine Stornierung aufgrund falscher oder verspäterter Anlieferung, siehe Position 3, erfolgen, trägt der Auftraggeber.

8. Preise & Zahlungen

Alle Preise und Angebote sind Netto-Preise, es sei, denn der Mehrwertsteuersatz ist extra ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen von 10%. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten von mindestens 10 Euro zu berechnen.

9. Sonstiges

Erweisen sich einzelne Bestimmungen der AGB als unwirksam, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Sondervereinbarungen und rechtsverbindliche Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin

 

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